Das «Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann» aus dem Jahre 2003 sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen bilden die Basis für die kaufmännische Grundbildung B-, E- und M-Profil, die zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) führt. Sie gelten für Lernende mit Lehrbeginn bis und mit 2011. Bildungsgrundlagen sind der Modelllehrgang (Version 1/2006) und das üK-Lehrmittel («Ameisenordner»).
Die Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sie hat Gültigkeit für Lernende ab Lehrbeginn 2012. Die Bildungsgrundlagen, die Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) sowie das Lehrmittel für die überbetrieblichen Kurse (in Form eines USB-Sticks) sind ab April 2012 verfügbar.
Mit den «Richtlinien für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen» vom 26. November 2009 wird die Ausgestaltung der kaufmännischen Grundbildung EFZ in Handelsmittelschulen geregelt.
Die berufliche Grundbildung «Büroassistentin/Büroassistent», die mit dem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abschliesst, basiert auf der entsprechenden «Verordnung über die berufliche Grundbildung» aus dem Jahre 2007 und dem dazugehörenden Bildungsplan.
Sämtliche relevanten Dokumente sind im PDF-Format verfügbar (siehe entsprechende Untermenüs).